Ausbildung

TQ1 Teilqualifikation Güterverkehr + Führerscheinausbildung C/CE

Deine volle Lizenz zur Güterbeförderung

Teilqualifikationen als Karriere-Baukastensystem

Die Berufsfelder als Güterkraftfahrer sind weitläufig – so sehr, dass im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ein System entwickelt wurde, welches die gesamte Ausbildung zum Berufskraftfahrer in sogenannte Teilqualifikationen (TQ) aufschlüsselt. Übrigens: Für TQs sind Förderungen bis zu 100 % möglich – sprich uns gerne an.

Deine Teilqualifikation 1 “Güter befördern” Hier bekommst du fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Gefahrgut, die fachgerechte Ladungssicherung sowie die wichtigen rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs. Die genauen Inhalte sowie Voraussetzungen findest du unten noch einmal in einer detaillierten Übersicht.

Führerschein & beschleunigte Grundqualifikation inbegriffen Da die TQ1 die Einstiegs-Teilqualifikation für die Fahrtätigkeit im Güterverkehr ist, schließt sie auch gleich eine Führerschein-Ausbildung Klasse C/CE, eine Gabelstapler-Fahrausbildung sowie die Beschleunigte Grundqualifikation für dich mit ein.

Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3) - Gesundheitliche Eignung und Sehtest - Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE - Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Inhalte
- Theoretische Ausbildung LKW C/CE - Fahrpraktische Ausbildung LKW C/CE - Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation - Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - Lehrgang ADR Tank und Basis - Ladungssicherung gem. VDI 2700 ff - Perfektionstraining C/CE - Gabelstapler-Fahrausbildung gem. BGF D27 - LKW Ladekranausbildung - Rückenschulung - Betriebspraktikum
Abschluss
- Zertifikat der ACADEMY Fahrschule - Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule für die Zulassung zur IHK-Prüfung - IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“ - Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde (Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in deinen Führerschein ein) - Fahrerlaubnis Klasse C/CE - ADR-Schein Basis/Tank - Ladungssicherungszertifikat nach VDI 2700 ff - Gabelstapler-Fahrausbildung gem. BGV D27 - Perfektionstraining LKW - Schulung digitaler Tacho - LKW-Ladekran - Erste-Hilfe-Nachweis
Gültigkeit
Als Berufskraftfahrer bist du gesetzlich verpflichtet, dich im Fünf-Jahres-Rhythmus weiterzubilden. Deshalb wird dein LKW-Führerschein nur auf Zeit erteilt, weshalb du ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen musst – sonst verliert er seine Gültigkeit.

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