Beschleunigte Grundqualifikation Personenkraftverkehr
Für deine Zukunft als Personenkraftfahrer
- Mindestalter
- 18 Jahre
- Unterricht
- 140 Stunden
- Prüfung
- 90 Min. an der IHK
- Abschluss
- Fahrerqualifizierungsnachweis
Die verpflichtende Basis fürs Busfahren – seit 2008
Seit dem 10. September 2008 benötigst du als Berufskraftfahrer in der EU neben der regulären Führerscheinausbildung auch eine sogenannte Grundqualifikation. Schließlich wirst du im Berufsalltag unter Garantie eine unglaubliche Vielzahl an Menschen, Situationen und Geschichten erleben, auf die du optimal vorbereitet sein willst (weiter unten auf dieser Seite siehst du alle Inhalte im genauen Überblick). Übrigens: Falls du deinen Führerschein vor dem 10. September 2008 gemacht hast, bist du von dieser Pflicht befreit. Und falls nicht, beraten wir dich gerne im Bezug auf mögliche Förderungen: bis zu 100 % werden übernommen.
Warum beschleunigt?
Anders als bei der regulären Grundqualifikation gibt es hier keinen praktischen Prüfungsteil. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil und wird in der jeweils zuständigen IHK angelegt. Im Unterricht gibt es aber dennoch einen praktischen Teil. Deine Prüfung setzt sich dann aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen:
- Prüfungsfragen zum Ankreuzen
- Offene Prüfungsfragen