Ausbildung

Beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr

Für deine Zukunft als Güterkraftfahrer

Mindestalter
21 Jahre
Unterricht
140 Stunden
Prüfung
90 Min. an der IHK
Abschluss
Fahrerqualifizierungsnachweis

Die verpflichtende Basis im Güterverkehr – seit 2009

Seit dem 10. September 2009 benötigst du als Berufskraftfahrer in der EU neben der regulären Führerscheinausbildung auch eine sogenannte Grundqualifikation. Schließlich wirst du im Berufsalltag unter Garantie auf eine unglaubliche Vielzahl an Situationen und Gegebenheiten stoßen, auf die du optimal vorbereitet sein willst (weiter unten auf dieser Seite siehst du alle Inhalte im genauen Überblick). Übrigens: Falls du deinen Führerschein vor dem 10. September 2009 gemacht hast, bist du von dieser Pflicht befreit. Und falls nicht, beraten wir dich gerne im Bezug auf mögliche Förderungen: bis zu 100 % werden übernommen.

Warum beschleunigt?

Anders als bei der regulären Grundqualifikation gibt es hier keinen praktischen Prüfungsteil. Die beschleunigte Grundqualifikation besteht also nur aus dem theoretischen Teil und wird in der jeweils zuständigen IHK abgelegt. Im Unterricht gibt es aber dennoch einen praktischen Teil. Deine Prüfung setzt sich dann aus zwei gleichwertigen Teilen zusammen:
- Prüfungsfragen zum Ankreuzen

Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klasse C1/C1E) - Mindestalter: 21 Jahre (für die beschleunigte Grundqualifikation im Güterkraftverkehr der Klassen C/CE) - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3) - Gesundheitliche Eignung und Sehtest - Reaktionstest - Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE - Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.
Inhalte
- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis Inhalte: - Technik und Fahrphysik - Kinematischen Kette - Sozialvorschriften - Risiken im Straßenverkehrs - Kriminalität u. Schleusung illegaler Einwanderer - Präventivmaßnahmen gegen Krankheit - Geistige und körperliche Verfassung - Verhalten in Notfällen - Ladungssicherung - Kenntnisse und Vorschriften für den Güterverkehr - Verhalten, das zu einem positiven auftreten des Unternehmens beiträgt - Wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs und Marktordnung
Prüfung
90 Minuten IHK-Theorieprüfung (in deutscher Sprache)
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Fahrschule für die Zulassung zur IHK-Prüfung - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Gültigkeit
Als Berufskraftfahrer bist du gesetzlich verpflichtet, dich im Fünf-Jahres-Rhythmus weiterzubilden. Deshalb wird dein LKW-Führerschein nur auf Zeit erteilt, weshalb du ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen musst – sonst verliert er seine Gültigkeit.

Zum Kurs anmelden